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   VG München, 04.11.2019 - M 8 K 17.1411   

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VG München, 04.11.2019 - M 8 K 17.1411 (https://dejure.org/2019,57267)
VG München, Entscheidung vom 04.11.2019 - M 8 K 17.1411 (https://dejure.org/2019,57267)
VG München, Entscheidung vom 04. November 2019 - M 8 K 17.1411 (https://dejure.org/2019,57267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 14; BayDSchG Art. 6 Abs. 1 und 2, Art. 1; VwGO § 101 Abs. 2, § 113 Abs. 1, § 154 Abs. 1, § 167
    Versagung der Abbrucherlaubnis für denkmalgeschütztes ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen

  • rewis.io

    Denkmaleigenschaft eines ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VG München, 04.11.2019 - M 8 K 17.1411
    Bei der Zumutbarkeitsprüfung ist - das ist in diesem Verfahren besonders hervorzuheben - nicht auf die besondere Situation des jeweiligen Eigentümers, sondern auf den "für Denkmalbelange aufgeschlossenen Eigentümer abzustellen" (BVerfG v. 2.3.1999, BVerfGE 100, 226/243 = BayVBl 2000, 588).

    Da die Erhaltungsmöglichkeit eines Denkmals im Rahmen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit grundsätzlich objektbezogen zu bewerten ist (vgl. OVG NRW, U.v. 2.3.2018 - 10 A 1404/16 - und BayVGH vom 18.10.2010 - 1 B 06.63 - beide juris), muss ein Eigentümer, der sich auf seine fehlende finanzielle Leistungsmöglichkeit und somit auf eine subjektive Unzumutbarkeit beruft, zusätzlich nachweisen, dass er sich erfolglos um die Veräußerung des Denkmals zu einem angemessenen Preis bemüht hat (vgl. BVerfG, B.v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BRS 62 Nr. 214; OVG RPf, U.v. 2.12.2009 - 1 A 1047/09 - juris Rn. 36).

    Der Denkmaleigentümer muss angesichts des hohen Ranges des Denkmalsschutzes und mit Blick auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) grundsätzlich hinnehmen, dass ihm eine rentablere bzw. maximale Nutzung des Grundstücks verwehrt ist (vgl. BVerfG B. v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226).

    Andererseits ist der Kläger beim Verkauf des Grundstücks zu diesem Preis keinesfalls gezwungen, sein Grundstück geradezu "zu verschleudern", wodurch im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 2.3.1999, a.a.O.) die Privatnützigkeit des Grundstücks praktisch beseitigt werden würde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - 10 A 699/07

    Erteilung einer denkmalrechtlichen Abbrucherlaubnis bei Verlust der

    Auszug aus VG München, 04.11.2019 - M 8 K 17.1411
    Ausschlaggebend ist, ob sich das Denkmal "selbst trägt" (BayVGH v. 27.9.2007, a.a.O.; OVG NRW U. v. 15.8.1997 - 7 A 133/95 - juris Rn. 51 ff.; U. v. 4.6.2009 - 10 A 699/07 - juris, Rn. 40 ff. m.w.N.).

    Ob sich das Denkmal "selbst trägt", ist aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu entscheiden (BayVGH v. 27.9.2007, a.a.O.; U. v. 18.10.2010 - 1 B 06.63 - juris Rn 44 ff; OVG NRW U. v. 4.5.2009 - 10 A 699/07 - juris Rn 33 f).

    Die Wirtschaftlichkeit ist objektbezogen nach objektiven Kriterien zu berechnen (OVG NRW U. v. 4.5.2009 - 10 A 699/07, juris, Rn. 43).

  • VGH Bayern, 02.08.2018 - 2 B 18.742

    Baurecht - Denkmalschutz in der Münchener "Villenkolonie Neu-Pasing I"

    Auszug aus VG München, 04.11.2019 - M 8 K 17.1411
    Den Einschätzungen des Landesamts für Denkmalpflege und den von seiner Seite vorgelegten gutachterlichen Stellungnahmen kommt tatsächliches Gewicht zu (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - juris Rn. 27 und U. v. 2.08.2018 - 2 B 18.742 - juris Rn 45), da das Landesamt für Denkmalpflege nach Art. 12 Abs. 1 und 2 BayDSchG die in Bayern zuständige Fachbehörde für alle Fragen des Denkmalschutzes ist (Ebert/Martin/Greipl, DSchG, 6. Auflage 2007, Art. 12 Rn. 11 und 14).

    Dies alles zeigt, dass sich das Landesamt für Denkmalpflege über die Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg durch sachkundige Mitarbeiter mit der Denkmaleigenschaft des streitgegenständlichen Anwesens auseinandergesetzt hat, weshalb dessen Einschätzung gerade auch im Hinblick auf das sich wandelnde Bewusstsein bezüglich der Bedeutung des Denkmalschutzes ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. insoweit auch BayVGH, U.v. 2.8.2018 - 2 B 18.742 - juris Rn 45).

    Das Erfordernis der gewichtigen Gründe des Denkmalschutzes bedeutet nicht, dass bei Baudenkmälern geringerer Bedeutung die Voraussetzungen für eine Beseitigung oder Veränderung im Grundsatz erfüllt wären (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575 - juris Rn. 4. m.w.N.; U.v. 2.8.2018 - 2 B 18.742 - juris Rn. 39).

  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 1 B 06.63

    Zu den Anforderungen an die Prüfung, ob die Erhaltung eines Baudenkmals nach dem

    Auszug aus VG München, 04.11.2019 - M 8 K 17.1411
    Dies gilt unabhängig davon, ob die auf diesen Zeitpunkt bezogene Prüfung der Begründetheit der Klage zu einem negativem Ergebnis führt oder dazu, dass der Behörde keine andere Wahl als die Erteilung der Erlaubnis bleibt, oder ob sich die die Ablehnung des Antrags tragenden Ermessenserwägungen nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung als fehlerhaft erweisen (BayVGH U. v. 18.10.2010 - 1 B 06.63 m.w.N. - juris RdNr. 23).

    Ob sich das Denkmal "selbst trägt", ist aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu entscheiden (BayVGH v. 27.9.2007, a.a.O.; U. v. 18.10.2010 - 1 B 06.63 - juris Rn 44 ff; OVG NRW U. v. 4.5.2009 - 10 A 699/07 - juris Rn 33 f).

    Da die Erhaltungsmöglichkeit eines Denkmals im Rahmen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit grundsätzlich objektbezogen zu bewerten ist (vgl. OVG NRW, U.v. 2.3.2018 - 10 A 1404/16 - und BayVGH vom 18.10.2010 - 1 B 06.63 - beide juris), muss ein Eigentümer, der sich auf seine fehlende finanzielle Leistungsmöglichkeit und somit auf eine subjektive Unzumutbarkeit beruft, zusätzlich nachweisen, dass er sich erfolglos um die Veräußerung des Denkmals zu einem angemessenen Preis bemüht hat (vgl. BVerfG, B.v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BRS 62 Nr. 214; OVG RPf, U.v. 2.12.2009 - 1 A 1047/09 - juris Rn. 36).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2008 - 10 A 3250/07

    Metropol Lichtspieltheater in Bonn ist kein Baudenkmal

    Auszug aus VG München, 04.11.2019 - M 8 K 17.1411
    Der Denkmalschutz will körperliche Zeugnisse aus vergangener Zeit als sichtbare Identitätszeichen für historische Umstände bewahren und die Zerstörung historischer Substanz verhindern (vgl. OVG NRW, U.v. 26.8.2008 - 10 A 3250/07 - juris, Rn. 45).

    Die Sanierung dieser Schäden und die Instandsetzung des streitgegenständlichen Anwesens haben, wie das Landesamt für Denkmalpflege und auch der vom Gericht beauftragte Gutachter übereinstimmend annehmen, keineswegs den Verlust der historischen Substanz in einer Weise zur Folge, dass der ehemalige Bauernhof die Erkennbarkeit der Aussage nicht mehr bewahren könnte, die zu seiner Anerkennung als Denkmal geführt hat (vgl. OVG NRW, U.v. 26.8.2008 - 10 A 3250/07 - juris Rn. 48).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2018 - 10 A 1404/16

    Erteilung einer Genehmigung für den Abbruch des als Baudenkmal in die

    Auszug aus VG München, 04.11.2019 - M 8 K 17.1411
    Abgesehen davon wäre das Verlangen, soweit die Beschaffung finanzieller Mittel auf dem Kapitalmarkt nicht möglich ist, andere Vermögenswerte zur Erhaltung des Denkmals einzusetzen, mit dem verfassungsrechtlich garantierten Eigentum des Art. 14 GG nicht ansatzweise vereinbar (vgl. OVG NRW U. v. 2.3.2018 - 10 A 1404/16 juris Rn.81).

    Da die Erhaltungsmöglichkeit eines Denkmals im Rahmen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit grundsätzlich objektbezogen zu bewerten ist (vgl. OVG NRW, U.v. 2.3.2018 - 10 A 1404/16 - und BayVGH vom 18.10.2010 - 1 B 06.63 - beide juris), muss ein Eigentümer, der sich auf seine fehlende finanzielle Leistungsmöglichkeit und somit auf eine subjektive Unzumutbarkeit beruft, zusätzlich nachweisen, dass er sich erfolglos um die Veräußerung des Denkmals zu einem angemessenen Preis bemüht hat (vgl. BVerfG, B.v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BRS 62 Nr. 214; OVG RPf, U.v. 2.12.2009 - 1 A 1047/09 - juris Rn. 36).

  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erhaltung eines Baudenkmals in

    Auszug aus VG München, 04.11.2019 - M 8 K 17.1411
    Im Fall der Unzumutbarkeit muss die Erlaubnis erteilt werden (vgl. im Einzelnen BayVGH U. v. 27.9.2007 - 1 B 00.2472 - VGH n.F. 60, 268 = BayVBl 2008, 141 = BRS 71 Nr. 200 = juris Ls 2 und Rn 53 ff).
  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VG München, 04.11.2019 - M 8 K 17.1411
    Den Einschätzungen des Landesamts für Denkmalpflege und den von seiner Seite vorgelegten gutachterlichen Stellungnahmen kommt tatsächliches Gewicht zu (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - juris Rn. 27 und U. v. 2.08.2018 - 2 B 18.742 - juris Rn 45), da das Landesamt für Denkmalpflege nach Art. 12 Abs. 1 und 2 BayDSchG die in Bayern zuständige Fachbehörde für alle Fragen des Denkmalschutzes ist (Ebert/Martin/Greipl, DSchG, 6. Auflage 2007, Art. 12 Rn. 11 und 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1999 - 1 S 413/99

    Rechtskräftige Feststellung der Denkmaleigenschaft; Zumutbarkeit der Erhaltung

    Auszug aus VG München, 04.11.2019 - M 8 K 17.1411
    Ein auf der Sonderabschreibungsmöglichkeit nach § 7i Abs. 1 EStG beruhender Steuervorteil ist jedoch anzusetzen (z.B. OVG MV U. v. 18.3.2009 - 3 L 503/04 - juris Rn 48 f.); denn diese Steuervergünstigung mindert die finanzielle Belastung durch die Erhaltung des Denkmals (vgl. VGH BW v. 11.11.1999 - 1 S 413/99 - juris Rn. 33 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1997 - 7 A 133/95

    Abbruch eines Baudenkmals; Genehmigung; Übernahmeanspruch; Gesamtwirtschaftliche

    Auszug aus VG München, 04.11.2019 - M 8 K 17.1411
    Ausschlaggebend ist, ob sich das Denkmal "selbst trägt" (BayVGH v. 27.9.2007, a.a.O.; OVG NRW U. v. 15.8.1997 - 7 A 133/95 - juris Rn. 51 ff.; U. v. 4.6.2009 - 10 A 699/07 - juris, Rn. 40 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.01.2008 - 2 BV 07.760

    Denkmalschutz: Erhaltung eines Ensembles // Ensemble; Bestandteil; Veränderung;

  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; Balkon; Dachterrasse; Dachaufbau; gewichtige

  • VGH Bayern, 04.09.2012 - 2 ZB 11.587

    Denkmaleigenschaft; Anspruch auf denkmalschutzrechtliche Abbrucherlaubnis;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 L 503/04

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals

  • VGH Bayern, 15.01.2002 - 14 ZB 00.3360
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88

    Ausländer - Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Antragsablehung -

  • VG München, 07.06.2022 - M 1 S 22.210

    Anordnung denkmalrechtlicher Erhaltungsmaßnahmen

    Denn es widerspräche den Zielen des Denkmalschutzes und dem Leitbild des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Eigentümers, würde man die Zumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals davon abhängig machen, ob ein Neubau wirtschaftlicher wäre (BayVGH, B.v. 27.9.2007 - 1 B 00.2474 - juris Rn. 76; VG München, U.v. 4.11.2019 - M 8 K 17.1411 - juris Rn. 89).
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